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Fischerprüfung


Die staatliche Fischerprüfung soll ähnlich wie der Jagdschein gewährleisten, dass ein Angler mit der Natur und der Kreatur in sinnvoller Weise umgeht.

Zahlreiche Gesetze, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz, nicht zuletzt auch das Hessische Fischereigesetz in seiner derzeit geltenden Form, haben schon seit Jahren Einschränkungen und Reglementierungen zum Schutze der Natur und der Gewässer mit sich gebracht.

Nicht nur das Recht sich Fische anzueignen, sondern auch Hege und Pflege des Naturhaushaltes und der Gewässer stehen im Vordergrund des Hessischen Fischereigesetzes. Die Landesgesetzgebung in diesem Bereich ist deshalb notwendig, um örtliche und landschaftsbedingte Strukturen und Gegebenheiten besser zu erfassen als in einem allgemeinen Bundesgesetz.

Die Abschaffung des lebenden Köderfisches zum Angeln ist bei vielen Anglern ebenso auf Unverständnis gestoßen wie das Verbot, um der Kreatur willen Wettfischen zu veranstalten. Noch heute stößt dies in zahlreichen europäischen Nachbarländern auf Unverständnis und hat zu einem deutlichen Rückgang von Freundschaften und Besuchskontakten mit ausländischen Mitbürgern geführt.

Unbestreitbar war ein Wettfischen am Rhein mit einer Hälterung von bis zu 3 Zentnern Brassen sicherlich wenig sinnvoll, wenn der Köln-Düsseldorfer sie dann über die scharfkantigen Ufersteine geschrubbt hat.

Im Laufe der Jahre sind wir zu einer sinnvollen Nutzung der Fischgewässer und des Fischbestandes zurück gekehrt, so wie wir es von unseren Großvätern erlernt haben, nämlich überwiegend zum Eigenverbrauch. Hierzu hat das Hessische Fischereigesetz mit seinen Vorschriften und Verordnungen in der derzeit geltenden Fassung maßgeblich beigetragen.

Als unverzichtbar hat sich in diesem Zusammenhang die Ausbildung von Jugendlichen, Heranwachsenden, aber auch erwachsenen Angelfreunden erwiesen, mit dem Ziel, in Vorbereitungskursen die Voraussetzungen für die externe staatliche Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde, Landratsamt Groß-Gerau, zu erwerben.

Sei Jahren haben die Landesverbände mit Zustimmung der Oberen und Obersten Fischereibehörde die Ausbildung den Angelvereinen übertragen mit der Maßgabe, dass nach Ableistung von 30 Vorbereitungsstunden in allen Fachbereichen nach erfolgreichem Kursabschluss bei der Unteren Fischereibehörde die externe Fischerprüfung abgelegt werden kann.

Die Angst vieler Teilnehmer vor dieser externen Prüfung ist unbegründet, da der Lehrgangsstoff umfassend bearbeitet und dargestellt wird und jede Prüfungsfrage, ähnlich wie beim Erwerb des Führerscheins, vorher bekannt ist. Es kommt also nur darauf an, in ausreichendem Umfang vorher zu lernen und nicht erst ein paar Tage vor der Prüfung damit zu beginnen.

Der Lehrgang selbst kann ein notwendiges, zielgerichtetes Nacharbeiten des Lehrgangsstoffes nicht ersetzen, was des Öfteren gerade von jugendlichen Teilnehmern verkannt wird.

Die Teilnahme am Vorbereitungskurs und die abschließende staatliche Prüfung gewährleisten zum einen den fachgerechten Umgang nicht nur mit dem Angelgerät und dem Fisch, sondern auch mit der Natur und Gesetzeslage.

Die Erteilung des Jahresfischereischeins ist der Lohn für die erfolgreich abgelegte staatliche Fischerprüfung. Bei bestandener Prüfung bekommen jugendliche Mitglieder des ASV Rüsselsheim 60,- EUR Kursgebühr zurück erstattet, sofern sie zwei Jahre im Verein bleiben.

Termine der Vorbereitungskurse im Rhein-Main Gebiet erhalten sie hier.

  

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