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Umweltschutz


Unsere Motivation für Schutz und Erhaltung der Gewässer ergibt sich nicht nur aus dem Wunsch nach einem für die Angelfischerei attraktiven Fischbestand. Es gibt auch handfeste Zwänge in Form von Gesetzen und Verordnungen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz von 2002 als Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Fischereigesetz und viele mehr), welche die Fischereiberechtigten und ihre Pächter - und damit auch der ASV Rüsselsheim - in die Pflicht nehmen. Darüber hinaus enthalten die Satzungen und Regularien des DAFV (Deutsche Angelfischerverband) und des VHF (Verband Hessischer Fischer) und die unseres Vereins freiwillig auferlegte Verpflichtungen (Fangbeschränkungen), welche die gute anglerische Praxis ausmachen.

Nicht zuletzt wegen des Hessischen Fischereigesetzes erstellt und setzt unser Verein einen Hegeplan um. Dieser Hegeplan hat die nachfolgend dargestellten drei Schwerpunkte:

1. Hegeziel

Ziel des Hegeplans ist Erhaltung bzw. Wiederherstellen eines intakten Lebensraums für Pflanzen und Tiere unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsinteressen. Der Horlachgraben in seiner jetzigen Form ist definitiv ein technisches Bauwerk (Puffer für Oberflächenwasser nach starken Regenfällen). Gleichzeitig dient er als Naherholungsgebiet für die Rüsselsheimer Bürger, und aus der Sicht eines Angelsportvereins soll er nicht zuletzt auch einen attraktiven Fischbestand beinhalten.

2. Beschreibung des Ist-Zustandes

Kartierung der Gewässerstruktur
Der ASV Rüsselsheim 1930 erfasst die Struktur aller von ihm betreuten Abschnitte des Horlachgrabens. Gegenstand der Erfassung sind die geographische Lage des Gewässers, dessen Abmessungen, Angaben über Wassertiefe und Untiefen, Beschreibung von Ufergestalt, -neigung, -höhe und -befestigung, sowie eine Beschreibung der Fauna und Flora im und am Gewässer (Biotopkartierung).

Darüber hinaus werden bei der Gewässerstrukturkartierung noch Daten über die Nutzung des Gewässers und angrenzende Nutzungen erfasst sowie Angaben über Belastungsquellen und den Grad der Eutrophierung.

Die Erfassung der Gewässerstruktur wird seit 1997, die Biotopkartierung schon seit 1989 durchgeführt, im Wesentlichen durch die Sportfreunde Norbert Bauer, Dieter Heger und Wolfgang Klos. Die Erstkartierung war sehr aufwendig, doch mittlerweile sind im wesentlichen Veränderungen nachzutragen. Gefördert vom Umweltamt der Stadt Rüsselsheim gingen der Biotopkartierung und der Strukturerfassung mehrere Schulungsmaßnahmen voraus, zu denen auch anerkannt kompetente Biologen (Adam/Schwevers) als Lehrkräfte gewonnen werden konnten. An den Fortbildungsveranstaltungen nahmen nicht nur Angler, sondern auch Vertreter weiterer dem Naturschutz verbundener Verbände aus Rüsselsheim teil.

Untersuchung der Gewässergüte
Um die Qualität eines Fischgewässers im Auge zu behalten, sind regelmäßige biologische und physikalisch-chemische Gewässeruntersuchungen unumgänglich. Beim ASV Rüsselsheim werden diese Untersuchungen seit über 20 Jahren regelmäßig von eigens dafür freigestellten Vereinsmitgliedern durchgeführt.

Die regelmäßige Untersuchung der unserem Verein anvertrauten Gewässer (Horlache-Becken 0 bis 9, sowie Weiher im Ostpark und Hasengrund) durch hierfür ausgebildete Mitglieder und die Anschaffung geeigneter Gerätschaften wurde 1984 von Sportfreund Norbert Bauer eingeführt. Heute sind an der Gewässeruntersuchung 5 aktive Mitglieder und die Gewässerwarte beteiligt. Über lange Jahre halfen auch Schüler der Alexander-von-Humboldt-Schule und anderer Schulen bei der Analyse unserer Wasserproben.
Die regelmäßigen Untersuchungen der Proben von 13 Entnahmestellen lässt sich der ASV Rüsselsheim 1930 e.V. einiges kosten: Im Durchschnitt werden vom Verein jährlich etwa 120 bis 130 Mannstunden aufgebracht, und für Neubeschaffung und Ersatz von Gerätschaften sowie Öffentlichkeitsarbeit wird jährlich ein Etat zwischen 300 und 500 Euro bereitgestellt.
In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Stadt Rüsselsheim bisher sämtliche Reagenzien für die chemischen Analysen aller Rüsselsheimer Angelvereine unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Im Falle des ASV Rüsselsheim bedeutet dies einen jährlichen Zuschuss von schätzungsweise 600 bis 800 Euro.

Erfassung des Fischbestandes
Dies ist eine der Aufgaben der Gewässerwarte. Neben der obligatorischen Auswertung der Fangstatistiken der Mitglieder zeichnen die Gewässerwarte die durchgeführten Besatzmaßnahmen und Verluste auf. Die durch Schwarzangler verursachten Verluste sind schwer einzuschätzen. Leider wird dieses Delikt heutzutage von Polizei und Gerichten häufig als Bagatelle behandelt.
Verluste durch schleichende Fischsterben, Krankheiten und Kormoranfraß sind ebenfalls schwer zu erfassen. Notwendig dazu sind häufige Kontrollgänge der Gewässerwarte und Fischereiaufseher, aber auch aufmerksame Mitglieder.

3. Beschreibung der Maßnahmen zum Erreichen des Hegeziels

GewässerpflegeHierzu zählen vor allem die Gehölzpflege und das Entfernen von Müll und Unrat am und im Gewässer. Durch das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im Uferbereich wird der Eintrag von Laub reduziert, außerdem gelangt so mehr Licht ins Wasser, und der Wind hat einen besseren Zugang zur Wasseroberfläche.
Unser Pachtvertrag, verbunden mit der Gewässerpatenschaft, verpflichtet uns zu regelmäßiger Pflege unseres Vereinsgewässers. Deshalb muss jedes aktive Vereinsmitglied mindestens 15 Arbeitsstunden im Jahr leisten. Stolz berichten unsere Arbeitseinsatzwarte jedes Jahr von den durchgeführten Arbeiten.
Die dabei erzielten Ergebnisse sind nur möglich, weil die Stadt Rüsselsheim unsere Arbeitseinsätze immer wieder durch die Bereitstellung von Containern, Maschinen und Menschen unterstützt, die diese Maschinen bedienen.

Die am Wasser durchzuführenden Arbeiten werden in der Regel mit den Verantwortlichen bei der Stadt (Tiefbauamt, Umweltamt, Gartenamt) abgesprochen. Dazu finden ein oder mehrere Male im Jahr Begehungen der Gewässer statt.

Befischungsplan und Besatzmaßnahmen
Im Befischungsplan sind Fangmethoden, Schonzeiten, Mindestmaße, gesperrte Abschnitte usw. festgelegt. In Verbindung mit den vom Verein durchgeführten Hegefischen (Gemeinschaftsfischen) soll erreicht werden, dass bestimmte Fischarten sich nicht übermäßig ausbreiten oder dass der Bestand anderer Fischarten erhalten wird. Wo dies nicht ausreicht, muss der Bestand einzelner Fischarten durch Besatzmaßnahmen aufgestockt werden. Dabei wurden auch Rote-Liste-Arten berücksichtigt, die aus angelsportlicher Sicht eher uninteressant sind.

Unabhängig vom Hegeplan unterstützt unser Verein den Natur- und Gewässerschutz, indem er für jedes Mitglied Beiträge an den Verband Hessischer Sportfischer und den VDSF abführt. Diese sind anerkannte Naturschutzverbände im Sinne des §58a des Bundesnaturschutzgesetzes.

  

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